Bei einer Geschwindigkeit von 173 km/h wurde der erforderliche Abstand von 86,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Postau, auf der A 92, FR München, Abschnitt 410, km 2.400 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 27,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS3 festgestellt

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.7.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Straubing übersandte Vordruck Zeugenbefragung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit

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