Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Quirnbach, Gemarkung Quirnbach, auf der BAB 62, Höhe km 201,7, FR Trier die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 80 km/h, 122 km/h mit Piezomessung, Beweisfoto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 42 km/h wurde Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Zeugenfragebogen
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