Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Radebeul, Kottenleite, Nr 45, FR Ringstraße die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 30 km/h, 41 km/h durch Messung mit TraffiStar S 350 mit Frontfoto. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug11 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Radebeul übersandte Zeugenfragebogen

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