Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Rahden, auf der B 239, südlich der Kreuzung mit der K 63, FR Norden. Dabei wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 30 km/h, bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Traffipax TPH-S 90 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Minden-Lübbecke übersandte Zeugenfragebogen

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