Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Rahden, auf der B 239, südlich der Kreuzung mit der K 64, FR Norden die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit Messgerät Traffipax TPH-S durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 17 km/h bei zulässigen 70 km/h. Dokumentiert wurden 87 km/h mit Beweisfoto
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Minden-Lübbecke
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