Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Ramstein-Miesenbach, Gemarkung Ramstein-Miesenbach, auf der BAB 6, Höhe km 633,3, Fahrtrichtung Mannheim um 39 km/h, bei zulässigen 80 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 109 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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