Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Raubling, auf der A 93, Ri. Rosenheim, Abschnitt 1800, km 0.3 die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 103 km/h bei zulässigen 80 km/h mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.0 und Foto festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 23 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Formular Anhörung

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