Bei einer Geschwindigkeit von 152 km/h wurde der erforderliche Abstand von 76,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Reichertshofen, auf der A9, München, Abschnitt 980, km 4,680 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 17 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS3 festgestellt. Bußgeld: 240,00 €, 1 Monat Fahrverbot, 2 Punkte
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 12.7.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing ereließ Bußgeldbescheid.
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