Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Röhrmoos, auf der Schönbrunner Straße, Ri. Lotzbach die zulässige Höchstgeschwindigkeit missachtet. Bei der mit
Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.0 und Foto durchgeführten Geschwindigkeitsmessung wurden 8 km/h bei erlaubten 50 km/h dokumentiert. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 33 km/h
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Vordruck Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit
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