Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Römhild, OT Waldhaus, L 1132, Ortsdurchfahrt die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 70 km/h bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h mit Lasergerät festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 20 km/h und führte zum Erlass  eines Bußgeldbescheides.

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern erhob 70,00 € Bußgeld

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