Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Rolofshagen, L 03, Abschnitt 120, km 4,46, in Ri. Klütz. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 20 km/h, bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit PoliScan FM1 80 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Landkreis Nordwestmecklenburg übersandte Formular Anhörung

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