Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Rostock, auf der L 22, Höhe Niederhagen, Bushaltestelle in Richtung Rostock die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 71 km/h bei zulässigen 50 km/h mit Geschwindigkeitsmessgerät PoliScan Speed mit Foto festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 21 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Rostock übersandte Vordruck Anhörung
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