Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Saarbrücken, Alt-Saarbrücken, Höhe Bismarckbrücke, Rtg. Mannheim die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 78 km/h bei zulässigen 50 km/h mit Geschwindigkeitsmessgerät LEIVTEC XV3 festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 28 km/h und führte zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Saarbrücken übersandte Zeugenfragebogen

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