Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Salzgitter, auf der B 248, Upener Kreuzung, km 5,95, Rtg. Goslar die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit TraffiPhot S digital mit Frontfoto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 44 km/h, bei erlaubten 70 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 114 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Salzgitter übersandte Formular Anhörung im Bußgeldverfahren

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