Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Salzgitter-Lebenstedt, K 39/I-Mitte, km 6,2, Rtg.-SZ-Lebenstedt  um 29 km/h, bei zulässigen 60 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 89 km/h. Beweismittel: Messung mit TraffiStar S 350 Laser.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle Bußgeldstelle Salzgitter übersandte Vordruck Anhörung

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