Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Salzgitter-Lebenstedt, K 39/I-Mitte, km 6,2, Rtg.-SZ-Lebenstedt um 19 km/h, bei zulässigen 60 km/h wurde Bußgeldverfahren eingeleitet. Festgestellt wurden 79 km/h. Beweismittel: Messung mit TraffiStar S 350 Laser und Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Salzgitter übersandte Zeugenfragebogen
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