Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Salzgitter-Lebenstedt, auf der K 30/I-Mitte, im Bereich von km 6,2, Rtg. SZ-Lebenstedt die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 88 km/h, zulässig waren 60 km/h. Die Überschreitung betrug 28 km/h. Beweismittel: Messprotokoll TraffiStar S350 Laser mit Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von Bußgeldstelle Stadt Salzgitter übersandt.

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