Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Salzwedel, B 71, Abschn. 079, km 0,4, E.-Thälmann-Str, Höhe Lerchenweg, Ri. Schillerstraße / Zentrum die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 77 km/h bei zulässigen 50 km/h durch Sensormessung mit Foto festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 27 km/h und führte zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens.
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Magdeburg übersandte Vordruck Anhörung
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