Bei einer Geschwindigkeit von 108 km/h wurde der erforderliche Abstand von 54,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Satzkorn – Paaren, BAB 10, km 129,5, FR AD Werder nicht eingehalten. Der Abstand betrug 19,50 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Video / Foto festgestellt. Bußgeld: 100,00 €
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee erlies Bußgeldbescheid
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