Bei einer Geschwindigkeit von 160 km/h der erforderliche Abstand von 80.00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in der Gemarkung Schifferstadt, auf der BAB 61, bei km 373,9, FR Speyer nicht eingehalten. Der Abstand betrug 36,44 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Bußgeldbescheid über 100,00 € Bußgeld wurde erlassen. 1 Punkt.
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.7.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz)
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