Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in Schleid-Geisa, auf der B 278, Höhe Abzweig Geismar ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 100 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 30 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Anhörungsbogen wurde von Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandt.

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