Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Schlichting, L 302, AB 10, km 3,600 begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 31 km/h, bei zulässigen 50 km/h. Festgestellt wurden durch Messung mit Lasergerät mit Foto 81 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. 5 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Dithmarschen übersandte Zeugenfragebogen
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