Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Schönbeck, auf der A 7, km 85,375, Rtg. Flensburg um 33 km/h, bei zulässigen 80 km/h wurde Bußgeldverfahren eingeleitet. Festgestellt wurden 113 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Schleswig Holstein übersandte Vordruck Anhörung

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