Bei einer Geschwindigkeit von 113 km/h der erforderliche Abstand von 47,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Schönbek, auf der A 7, in Höhe km 85,300, Fahrtrichtung Hamburg nicht eingehalten. Der Abstand betrug 28,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes.
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. 5 StVG, 12.6.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landespolizeiamt S-H übersandte Zeugenfragebogen
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