Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Schönberg, Höhe Betonwerk, auf der B 104, AS L 01, FR Gadebusch die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 28 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h. Die Messung mit Einseitensensor 3.0 ergab 98 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Landkreis Nordwestmecklenburg übersandte Vordruck Anhörung

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