Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Schönberg, i. R. A 20, B 104, Abs 40, km 0,95, in Ri. Berlin wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 67 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 17 km/h. Beweismittel: Messung mit PoliScan FM1 und Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.3 BKat
Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Landkreis Nordwestmecklenburg übersandt.
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