Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Schöninhsdorf, K 202, Höhe km 7,8, Fahrtrichtung Twist, außerhalb geschlossener Ortschaften um 21 km/h, bei zulässigen 100 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 122 km/h. Beweismittel: Frontfoto, Einsatzcontainer “SpeedoGuard” mit SpeedoPhot-Messsystem.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Emsland übersandte Anhörung
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