Bei einer Geschwindigkeit von 129 km/h wurde der erforderliche Abstand von 53,70 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Schutterwald, BAB 5, km 701,9, Karlsruhe-Basel nicht eingehalten. Der Abstand betrug 24,50 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit VKS 4.5 Messung mit Foto festgestellt
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 12.6.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Zeugenfragebogen
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