Bei einer Geschwindigkeit von 100 km/h der erforderliche Abstand von 50,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Schweinfurt, A 70, FR Würzburg, Abschnitt 180, km 0.333 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 24,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrs-Kontroll-System VKS 4.5 mit Video, Foto festgestellt.
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. 5 StVG, 12.5.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit
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