Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Schwerin, B 104, Abschnitt 175, Kilometer 0,9 die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit Lasergerät durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 21 km/h bei zulässigen 70 km/h. Mit Messgerät PoliScan Speed wurden 91 km/h mit Frontfoto dokumentiert
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Schwerin übersandter Anhörung im Bußgeldverfahren
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