Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Schwerin, Ludwigsluster Chaussee Karl-Marx-Allee, FR Ludwigslust die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 100 km/h, 127 km/h mit Einseitensensor mit Frontfoto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 37 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Schwerin übersandte Vordruck Anhörung
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