Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Schwerte, Rote-Haus-Straße, FR Schwerte um 17 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde mit Verwarnungsgeld von 30,00 € verwarnt. Festgestellt wurden 67 km/h. Beweismittel: Messung mit PoliScan Speed und Frontfoto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Unna übersandte Schriftliche Verwarnung / Anhörung
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