Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Schwerte, Zum Wellenbad, Fahrtrichtung Ruhrgrund wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 51 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 21 km/h. Beweismittel: Messung mit LEIVTEC XV3 mit Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Kreis Unna übersandt.

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