Bei einer Geschwindigkeit von 111 km/h wurde der erforderliche Abstand von 55,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Seebach, auf der A 3, Ri. Passau, Abschnitt 1280, km 5,510 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 17,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS 3 festgestellt.

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Anhörung zur Ordnungswidrigkeit

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