Bei einer Geschwindigkeit von 112 km/h wurde der erforderliche Abstand von 56,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Seebach, auf der A 3, Ri. Passau, Abschnitt 1280, km 5,510 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 14,00 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS 3 festgestellt
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 12.6.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit
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