Bei einer Geschwindigkeit von 167 km/h wurde der erforderliche Abstand von 83,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Seebach, auf der A 3, Ri. Passau, Abschnitt 1280, km 5,510 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 34,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS 3 mit Video, Foto festgestellt
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.7.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit
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