Mit 24 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h in Seeheim-Jugenheim, Wilhelm-Leuschner-Straße, ggü Nummer 72, RTG Norden innerhalb geschlossener Ortschaften gemessen worden. Beweismittel: Messung mit LEIVTEC XV 3 mit Foto ergab 54 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Formular Anhörung im Bußgeldverfahren.
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