Bei einer Geschwindigkeit von 104 km/h wurde der erforderliche Abstand von 52,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Solingen, auf der Bundesautobahn A 3, in Höhe km 114,200, Fahrtrichtung Köln nicht eingehalten. Der Abstand betrug 23,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit VKS-Messung festgestellt, Bußgeld: 75,00 €, 1 Punkt

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Solingen erließ Bußgeldbescheid

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