Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in St. Leon-Rot, BAB 5, km 592,830, Karlsruhe – Darmstadt mit 30 km/h, bei zulässigen 100 km/h gemessen. Festgestellt wurden 130 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät PoliScan Speed FM1 und Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat
Zeugenfragebogen wurde von Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandt.
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