Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in St. Leon-Rot, BAB 6, km 590,500, Mannheim-Heilbronn die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit Lasergerät durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 27 km/h bei zulässigen 120 km/h. Mit Lasergerät PoliScan Speed FM1 wurden147 km/h mit Foto dokumentiert.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandte Zeugenfragebogen

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