Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Stamham, auf der A 9, Ri. München, Abschnitt 880, bei km 5.750 die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 53 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Die Messung mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.0 mit Foto ergab 133 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Vordruck Zeugenbefragung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit
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