Bei einer Geschwindigkeit von 127 km/h wurde der erforderliche Abstand von 63,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Stammbach, auf der A 9, Ri. München, Abschnitt 249, km 4.469 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 35,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS 3, Video, Foto festgestellt.
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Formular Zeugenbefragung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit
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