Bei einer Geschwindigkeit von 197 km/h der erforderliche Abstand von 48,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Stapelfeld, A 1, km 11,075, in Rtg. Hamburg nicht eingehalten. Der Abstand betrug 17,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde durch Messung mit Lasergerät mit Foto mit festgestellt.

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. 5 StVG, 12.5.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Stormarn übersandte Anhörung im Bußgeldverfahrern

Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.