Bei einer Geschwindigkeit von 112 km/h wurde der erforderliche Abstand von 56 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Stapelfeld, A 1, km 11,150, in Rtg. Hamburg nicht eingehalten. Der Abstand betrug 20,05 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Lasergerät mit Foto  festgestellt.

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 12.6.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Stormarn übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren.

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