Bei einer Geschwindigkeit von 112 km/h wurde der erforderliche Abstand von 56 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Stapelfeld, A 1, km 11,150, in Rtg. Hamburg nicht eingehalten. Der Abstand betrug 20,05 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Lasergerät mit Foto festgestellt.
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 12.6.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Stormarn übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren.
Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.