Bei einer Geschwindigkeit von 120 km/h wurde der erforderliche Abstand von 50,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Steinheim / Murr, auf der BAB 81, km 555,38, Fahrtrichtung S-WÜ nicht eingehalten. Der Abstand betrug 21,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Video-Band-Aufzeichnung, VKS 3.2 3D Messung festgestellt. Bußgeld: 100,00 €

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe erlies Bußgeldbescheid

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