Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften in Stendal, Hansestadt Stendal, OT Buchholz, Hauptstraße 20 um 11 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde Bußgeldbescheid über 25,00 € erlassen. Festgestellt wurden 61 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Magdeburg
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