Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in Stuttgart, auf der B 14, Höhe Schattenring, Richtung Rudolf-Sophien-Stift ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 108 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 28 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät und Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat
Zeugenfragebogen wurde von Bußgeldstelle Stuttgart übersandt.
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