Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Stuttgart, Friedrichstraße, FR Schellingstraße mit 16 km/h, bei zulässigen 30 km/h gemessen. Festgestellt wurden 59 km/h. Beweismittel: Messung mit TraffStar S350 und Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Zeugenfragebogen wurde von Bußgeldstelle Stuttgart übersandt.

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