Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Stuttgart-Mitte, Olgastraße, gegenüber 11, Richtung Charlottenstraße mit 16 km/h, bei zulässigen 30 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Speedophot mobil dokumentierte mit Foto 46 km/h.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stuttgart übersandte Zeugenfragebogen

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