In Stuttgart-Möhringen, auf der BAB 8, in Höhe km 201,000, Karlsruhe – München wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 41 km/h überschritten. Die Sensormessung mit stat. Messsystem Traffistar S 330 mit Foto ergab 141 km/h, bei zulässigen 100 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Aktenführende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandte Zeugenfragebogen

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